Unterkunft und Verpflegung

Unterkunft und Verpflegung umfassen Wohnen, Mahlzeiten, Reinigung und Wäscheversorgung in der Pflegeeinrichtung. Diese Kosten trägt jede Bewohnerin und jeder Bewohner vollständig selbst — die Pflegekasse beteiligt sich daran nicht.

Der Baustein „Unterkunft und Verpflegung“ — häufig als U&V abgekürzt — ist die Antwort auf eine einfache Überlegung des Gesetzgebers: Wohnen und Essen kosten auch zu Hause Geld. Die Pflegeversicherung übernimmt deshalb ausschließlich pflegebedingte Aufwendungen; die Kosten des alltäglichen Lebens bleiben bei der Person selbst.

Enthalten sind das Zimmer mit Möblierung, Strom, Heizung und Wasser, die Vollverpflegung mit mehreren Mahlzeiten und Getränken, die Reinigung der Räume sowie in der Regel die Wäscheversorgung. Der Betrag ist unabhängig vom Pflegegrad — alle Bewohnerinnen und Bewohner eines Hauses zahlen für dieselbe Zimmerkategorie denselben Satz. Bundesweit liegt dieser Posten aktuell in einer Größenordnung von gut 1.000 Euro monatlich, mit deutlichen regionalen Unterschieden.

An dieser Stelle spielt die Zimmerart eine Rolle. Einzelzimmer sind teurer als Doppelzimmer, und Zimmer mit besonderer Ausstattung oder Lage können über Zusatzvereinbarungen nach § 88 SGB XI berechnet werden. Für einen Eigenanteil-Rechner ist die Zimmerart deshalb neben dem Pflegegrad die zweite notwendige Eingabegröße — ohne sie lässt sich kein belastbarer Monatsbetrag ausweisen.

Ein Punkt, der auf Websites oft fehlt und für Familien praktisch wichtig ist: Was ist nicht enthalten? Üblicherweise nicht abgedeckt sind Friseur und Fußpflege, Telefon- und Internetanschluss im Zimmer, Zeitungen, Ausflüge über das Standardangebot hinaus, persönliche Pflegeartikel jenseits der Grundversorgung sowie Zuzahlungen zu Medikamenten und Hilfsmitteln. Für diese Ausgaben brauchen Bewohnerinnen und Bewohner ein Taschengeld — bei Bezug von Hilfe zur Pflege übernimmt der Sozialhilfeträger dafür einen Barbetrag.

Eine ehrliche, vollständige Auflistung dessen, was im Preis enthalten ist und was nicht, gehört auf die Website. Sie beugt Enttäuschungen nach dem Einzug vor und wirkt im Vergleich mit Wettbewerbern, die diese Information zurückhalten, als Qualitätsmerkmal. Angehörige rechnen ohnehin nach — besser, sie finden die Zahlen bei Ihnen als in einem Forum.


Synonyme

U&VUnterkunfts- und VerpflegungskostenHotelkostenWohnkosten PflegeheimVerpflegungskostenKosten für Unterkunft und Verpflegung
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