Glossar: Freiheitsentziehende Maßnahmen
Freiheitsentziehende Maßnahmen
Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) greifen in ein Grundrecht ein: die Freiheit der Person. Dazu zählen mechanische Mittel wie Bettgitter, Bauchgurte, Therapietische oder festgestellte Rollstuhlbremsen, aber auch verschlossene Türen, komplizierte Türöffner und — häufig übersehen — sedierende Medikamente, die gezielt zur Bewegungseinschränkung eingesetzt werden.
Zulässig sind solche Maßnahmen nur unter engen Voraussetzungen. Willigt die einwilligungsfähige Person selbst ein, ist die Maßnahme rechtmäßig. Ist sie nicht einwilligungsfähig, braucht es die Zustimmung der bevollmächtigten oder betreuenden Person und eine Genehmigung des Betreuungsgerichts nach § 1831 BGB, sofern die Maßnahme regelmäßig oder über längere Zeit erfolgt. Nur in akuten Notfällen darf ohne Genehmigung gehandelt werden, und auch dann nur so lange, bis die Gefahr abgewendet ist.
Fachlich hat sich in den vergangenen Jahren eine deutliche Haltungsänderung durchgesetzt. Der Ausgangspunkt war eine unbequeme Erkenntnis: Fixierungen verhindern Stürze nicht zuverlässig, sondern verschlechtern die Situation häufig. Sie führen zu Muskelabbau, Kontrakturen, Druckstellen, Verwirrtheit, Angst und in Einzelfällen zu schweren Verletzungen bei Befreiungsversuchen. Der sogenannte Werdenfelser Weg — ein Verfahrensansatz, der Verfahrenspflegerinnen und -pfleger mit pflegefachlicher Qualifikation in die gerichtlichen Verfahren einbindet — hat in vielen Regionen zu einem erheblichen Rückgang von Fixierungen geführt, ohne dass die Sturzzahlen gestiegen wären.
An die Stelle der Fixierung treten Alternativen: Niederflurbetten und Bodenmatten, Hüftprotektoren, Bewegungsmelder und Sensormatten, angepasste Beleuchtung, Anpassung der Medikation, ausreichend Trinken, Sturzprophylaxe nach Expertenstandard, geschützte Gartenbereiche, in denen Menschen mit Bewegungsdrang gefahrlos laufen können, sowie ausreichend Personal in den kritischen Tageszeiten.
Für die Website ist dies ein Thema, das Mut verlangt und Vertrauen zurückgibt. Angehörige fragen sich, ob ihr Vater nachts ans Bett gebunden wird — sie formulieren es nur selten. Eine Einrichtung, die ihre Haltung offen beschreibt, die eingesetzten Alternativen benennt und erklärt, wie ein Betreuungsgerichtsverfahren abläuft, beantwortet eine unausgesprochene Frage. Wenn ein Haus an einem strukturierten Reduktionsprogramm teilnimmt oder eine feste Praxis der jährlichen Überprüfung aller Maßnahmen hat, gehört das ausdrücklich erwähnt.
Synonyme
Weitere Glossar-Begriffe
- Pflegegrad
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
- Vollstationäre Pflege
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Tagespflege
- Pflegeberatung und Pflegestützpunkt
- Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)
- Pflegesatz
- Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten
- Ausbildungsumlage
- Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI
- Hilfe zur Pflege
- Angehörigen-Entlastungsgesetz und Elternunterhalt
- Heimvertrag
- Wohnteilhabegesetz (WTG) und Heimaufsicht
- Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
- Qualitätsprüfung und Qualitätsindikatoren
- Expertenstandards in der Pflege
- Bezugspflege
- Zusätzliche Betreuung und soziale Betreuung
- Gerontopsychiatrische Pflege und Demenzbegleitung
- Palliative Care und Sterbebegleitung
- Behandlungspflege
- Fachkraftquote und Personalbemessung