Glossar: Ausbildungsumlage
Ausbildungsumlage
Seit der Reform der Pflegeausbildung werden Ausbildungskosten nicht mehr von den ausbildenden Einrichtungen allein getragen, sondern über einen Ausgleichsfonds auf Landesebene umgelegt. Alle Pflegeeinrichtungen zahlen in diesen Fonds ein — unabhängig davon, ob sie selbst ausbilden — und erhalten daraus die Kosten für Ausbildungsvergütungen und Ausbildungsaufwand erstattet.
Refinanziert wird dieser Beitrag über einen Ausbildungszuschlag, der auf die Entgelte aufgeschlagen und den Bewohnerinnen und Bewohnern in Rechnung gestellt wird. Auf der monatlichen Abrechnung taucht er als eigener Posten auf, häufig in einer Größenordnung von gut hundert Euro. Das Verfahren soll verhindern, dass Einrichtungen, die ausbilden, gegenüber solchen im Wettbewerbsnachteil stehen, die es nicht tun — ein sinnvolles Ziel, dessen Kosten allerdings bei den Pflegebedürftigen landen.
Kritik daran ist verbreitet: Kassenverbände argumentieren, die Ausbildung des pflegerischen Nachwuchses sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und gehöre aus Steuermitteln finanziert, nicht aus den Renten pflegebedürftiger Menschen. Der Verband der Ersatzkassen beziffert die mögliche Entlastung durch eine öffentliche Übernahme auf über hundert Euro monatlich je Bewohnerin oder Bewohner.
Für die Kommunikation auf der Website liegt hier eine Chance, die selten genutzt wird. Der Posten lässt sich negativ lesen — „ich zahle für die Ausbildung fremder Leute“ — oder positiv: „Dieses Haus bildet aus und sichert damit die Pflege von morgen.“ Wenn eine Einrichtung tatsächlich ausbildet, gehört das prominent auf die Seite: Zahl der Ausbildungsplätze, Kooperationen mit Pflegeschulen, Übernahmequote nach dem Examen, Praxisanleitung. Das ist zugleich Personalmarketing und ein glaubwürdiges Qualitätssignal — eine Einrichtung, die eigene Fachkräfte heranzieht, ist weniger von Leiharbeit abhängig, und Kontinuität im Team ist für Bewohnerinnen und Bewohner unmittelbar spürbar.
Beachten Sie: Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI bezieht sich auf den pflegebedingten Eigenanteil einschließlich des Ausbildungsanteils — in der Abrechnungspraxis der Einrichtungen wird dies unterschiedlich gehandhabt. Klären Sie die konkrete Darstellung mit Ihrer Verwaltung ab, bevor Sie Rechenbeispiele veröffentlichen.
Synonyme
Weitere Glossar-Begriffe
- Pflegegrad
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
- Vollstationäre Pflege
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Tagespflege
- Pflegeberatung und Pflegestützpunkt
- Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)
- Pflegesatz
- Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten
- Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI
- Hilfe zur Pflege
- Angehörigen-Entlastungsgesetz und Elternunterhalt
- Heimvertrag
- Wohnteilhabegesetz (WTG) und Heimaufsicht
- Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
- Freiheitsentziehende Maßnahmen
- Qualitätsprüfung und Qualitätsindikatoren
- Expertenstandards in der Pflege
- Bezugspflege
- Zusätzliche Betreuung und soziale Betreuung
- Gerontopsychiatrische Pflege und Demenzbegleitung
- Palliative Care und Sterbebegleitung
- Behandlungspflege
- Fachkraftquote und Personalbemessung