Glossar: Qualitätsprüfung und Qualitätsindikatoren
Qualitätsprüfung und Qualitätsindikatoren
Das frühere System der Pflegenoten ist Geschichte — und das aus gutem Grund. Weil sich schlechte Ergebnisse durch gute in anderen Bereichen ausgleichen ließen, erhielten am Ende fast alle Einrichtungen Bestnoten, und die Aussagekraft ging gegen null. Seit 2019 gilt ein System, das aus drei Bestandteilen besteht.
Erstens die Qualitätsindikatoren: Jede Einrichtung erhebt halbjährlich zu allen Bewohnerinnen und Bewohnern Daten zu Ergebnissen der Pflege — etwa zur Erhaltung der Mobilität und der Selbstständigkeit bei alltäglichen Verrichtungen, zum Auftreten von Dekubitus, zu Sturzfolgen mit gravierenden Folgen, zu unbeabsichtigtem Gewichtsverlust und zur Anwendung von Gurten. Die Daten gehen an eine unabhängige Datenauswertungsstelle, die sie unter Berücksichtigung der jeweiligen Bewohnerstruktur mit dem Bundesdurchschnitt vergleicht. Das ist der entscheidende Punkt: Ein Haus mit vielen schwer Pflegebedürftigen wird nicht mit einem Haus mit überwiegend mobilen Bewohnern verglichen.
Zweitens die externe Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst — in der Regel jährlich, angekündigt einen Tag zuvor. Geprüft werden in einer Stichprobe von neun Bewohnerinnen und Bewohnern sechs Qualitätsbereiche, von der Unterstützung bei der Mobilität über die Versorgung besonderer Bedarfslagen bis zur Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens. Bewertet wird auf einer vierstufigen Skala; die Prüfung hat ausdrücklich auch einen beratenden Charakter.
Drittens der Qualitätsdarstellungsbericht, in dem beide Ergebnisstränge zusammengeführt und veröffentlicht werden. Er ist über die Pflegekassen und die Portale der Kassenverbände abrufbar und muss in der Einrichtung ausgehängt werden.
Für die Website gilt: Diese Berichte sind ohnehin öffentlich. Sie zu verlinken und einzuordnen ist deshalb kein Risiko, sondern ein Vorteil — Familien finden sie sonst an anderer Stelle und ohne Erläuterung. Wo ein Wert unter dem Durchschnitt liegt, wirkt eine knappe, sachliche Erklärung samt der ergriffenen Maßnahmen glaubwürdiger als Schweigen. Ergänzen lässt sich das um eigene Qualitätsinstrumente: Bewohner- und Angehörigenbefragungen, Beschwerdestatistik, Fluktuation und Krankenstand im Team.
Synonyme
Weitere Glossar-Begriffe
- Pflegegrad
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
- Vollstationäre Pflege
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Tagespflege
- Pflegeberatung und Pflegestützpunkt
- Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)
- Pflegesatz
- Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten
- Ausbildungsumlage
- Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI
- Hilfe zur Pflege
- Angehörigen-Entlastungsgesetz und Elternunterhalt
- Heimvertrag
- Wohnteilhabegesetz (WTG) und Heimaufsicht
- Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
- Freiheitsentziehende Maßnahmen
- Expertenstandards in der Pflege
- Bezugspflege
- Zusätzliche Betreuung und soziale Betreuung
- Gerontopsychiatrische Pflege und Demenzbegleitung
- Palliative Care und Sterbebegleitung
- Behandlungspflege
- Fachkraftquote und Personalbemessung