Palliative Care und Sterbebegleitung

Palliative Care lindert Beschwerden und begleitet Menschen am Lebensende, wenn Heilung nicht mehr das Ziel ist. In der stationären Pflege gehört sie zum Alltag — die meisten Bewohnerinnen und Bewohner verbringen dort ihre letzte Lebenszeit.

Für die meisten Menschen, die in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung einziehen, ist dies der letzte Wohnort. Die Begleitung am Lebensende ist deshalb keine Sonderaufgabe, sondern Teil des Kerngeschäfts — und einer der Bereiche, in denen sich Qualität am deutlichsten zeigt.

Palliative Care zielt auf Lebensqualität statt auf Lebensverlängerung. Im Mittelpunkt steht die Linderung belastender Symptome: Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe. Dazu kommen die psychosoziale Begleitung der sterbenden Person und ihrer Angehörigen sowie die Achtung ihrer Wünsche zur Behandlung. Ein Punkt, der Angehörige oft beschäftigt: Am Lebensende nachlassender Appetit und geringere Flüssigkeitsaufnahme sind Teil des Sterbeprozesses. Künstliche Ernährung und Flüssigkeitsgabe verlängern das Leben in dieser Phase in der Regel nicht, können aber Beschwerden verstärken. Diesen Zusammenhang rechtzeitig und behutsam zu erklären, erspart Familien schwere Entscheidungen unter Zeitdruck.

Strukturell stehen Pflegeeinrichtungen mehrere Wege offen. Die allgemeine ambulante Palliativversorgung leisten Hausärztinnen und Pflegekräfte gemeinsam. Bei komplexen Symptomlagen kann ein SAPV-Team (spezialisierte ambulante Palliativversorgung) hinzugezogen werden — auch in der Pflegeeinrichtung. Ambulante Hospizdienste stellen ehrenamtliche Begleiterinnen und Begleiter, die Zeit mitbringen, wenn das Personal sie nicht hat. Seit 2016 haben Pflegeeinrichtungen zudem den Auftrag, eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V anzubieten: ein strukturiertes Gesprächsangebot, in dem Bewohnerinnen und Bewohner vorausschauend festlegen, was in kritischen Situationen geschehen soll.

Praktisch entscheidet sich vieles an Details: ob eine Angehörige über Nacht bleiben und ein Bett bekommen kann, ob es einen ruhigen Raum für den Abschied gibt, ob das Team über Rituale verfügt — eine Kerze, ein Erinnerungsbuch, eine Verabschiedung im Wohnbereich —, ob Mitarbeitende Gelegenheit zur Nachbesprechung haben.

Auf der Website verlangt dieses Thema Zurückhaltung in der Sprache und Klarheit in der Sache. Angehörige suchen selten aktiv danach, lesen es aber sehr genau, wenn sie darauf stoßen. Zu benennen sind: Kooperationen mit Hospizdiensten und Palliativärzten, palliativ weitergebildete Pflegefachkräfte im Team, das Angebot nach § 132g SGB V, die Möglichkeit der Übernachtung für Angehörige und die Abschiedskultur des Hauses.


Synonyme

SterbebegleitungPalliativpflegePalliativversorgungHospizarbeitBegleitung am LebensendeSAPVletzte Lebensphase§ 132g SGB VAbschiedskultur
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