Glossar: Fachkraftquote und Personalbemessung
Fachkraftquote und Personalbemessung
Wie viel Personal in einer Pflegeeinrichtung arbeitet, ist keine freie unternehmerische Entscheidung. Zwei Regelungsstränge greifen ineinander.
Die Fachkraftquote stammt aus dem Landesheimrecht — in Berlin aus der Personalverordnung zum Wohnteilhabegesetz. Sie schreibt vor, dass mindestens die Hälfte des Betreuungs- und Pflegepersonals über eine dreijährige pflegerische Ausbildung verfügen muss, und regelt zusätzlich die Anforderungen an Leitung und verantwortliche Pflegefachkraft sowie die ständige Anwesenheit einer Fachkraft.
Die Personalbemessung nach § 113c SGB XI ist die neuere und weiterreichende Regelung. Sie beruht auf einem wissenschaftlich entwickelten Verfahren, das den Personalbedarf aus der tatsächlichen Bewohnerstruktur ableitet — differenziert nach Pflegegraden und nach drei Qualifikationsniveaus: Hilfskräfte ohne Ausbildung, Assistenzkräfte mit ein- oder zweijähriger Ausbildung und Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung. Seit 2023 können Einrichtungen auf dieser Grundlage zusätzliches Personal mit den Pflegekassen vereinbart und refinanziert bekommen. Der Ansatz verfolgt eine bewusste Aufgabenteilung: Fachkräfte sollen sich auf Steuerung, Behandlungspflege und komplexe Situationen konzentrieren, während Assistenzkräfte einen größeren Teil der direkten Versorgung übernehmen.
In der Praxis stößt das Modell an eine harte Grenze — es gibt schlicht nicht genug Personal. Vereinbarte Stellen bleiben vielerorts unbesetzt, und Leiharbeit füllt Lücken zu hohen Kosten und auf Kosten der Kontinuität. Diese Lage ehrlich zu benennen, ist auf einer Website kein Nachteil; Angehörige kennen die Schlagzeilen ohnehin. Wirkung entfaltet, wer zeigt, was das eigene Haus dagegen tut: Ausbildungsplätze, Anerkennung ausländischer Abschlüsse, verlässliche Dienstpläne, Springerpools statt Leiharbeit, geringe Fluktuation.
Für die Darstellung eignen sich konkrete, überprüfbare Angaben besser als Superlative: tatsächliche Zahl der Mitarbeitenden je Wohnbereich, Fachkraftanteil, Anteil der Stammbelegschaft, durchschnittliche Betriebszugehörigkeit, Anzahl der Auszubildenden. Diese Zahlen sind zugleich das wirksamste Material für die Personalgewinnung — die Karriereseite und die Qualitätsseite arbeiten hier mit demselben Inhalt.
Synonyme
Weitere Glossar-Begriffe
- Pflegegrad
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
- Vollstationäre Pflege
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Tagespflege
- Pflegeberatung und Pflegestützpunkt
- Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)
- Pflegesatz
- Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten
- Ausbildungsumlage
- Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI
- Hilfe zur Pflege
- Angehörigen-Entlastungsgesetz und Elternunterhalt
- Heimvertrag
- Wohnteilhabegesetz (WTG) und Heimaufsicht
- Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
- Freiheitsentziehende Maßnahmen
- Qualitätsprüfung und Qualitätsindikatoren
- Expertenstandards in der Pflege
- Bezugspflege
- Zusätzliche Betreuung und soziale Betreuung
- Gerontopsychiatrische Pflege und Demenzbegleitung
- Palliative Care und Sterbebegleitung
- Behandlungspflege