Glossar: Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)
Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil — meist abgekürzt als EEE — wurde 2017 eingeführt und löste eine als ungerecht empfundene Systematik ab. Früher stieg der Eigenanteil mit der Pflegestufe: Wer mehr Pflege brauchte, zahlte auch mehr. Das führte dazu, dass Familien eine Höherstufung fürchteten, obwohl sie medizinisch angezeigt war. Heute gilt: Innerhalb einer Einrichtung zahlen alle Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegegrade 2 bis 5 denselben pflegebedingten Eigenanteil, unabhängig davon, wie hoch ihr Pflegebedarf ist.
Rechnerisch ergibt sich der EEE aus der Differenz zwischen den vereinbarten Pflegekosten der Einrichtung und den Pauschalbeträgen, die die Pflegekasse nach § 43 SGB XI zahlt. Weil die Kassenbeträge fest sind, die tatsächlichen Pflegekosten aber steigen, wächst der EEE — er ist der eigentliche Treiber der Kostenentwicklung in der stationären Pflege. Der EEE umfasst dabei die pflegebedingten Aufwendungen, die Betreuung und die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege; die Ausbildungsumlage wird gesondert ausgewiesen.
Entscheidend für das Verständnis: Der EEE ist nur einer von mehreren Bausteinen des Gesamt-Eigenanteils. Hinzu kommen Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Was Familien monatlich überweisen, ist die Summe aus allen Bausteinen. In Berlin lag die durchschnittliche Gesamt-Eigenbeteiligung im Sommer 2026 bei rund 3.749 Euro; davon entfällt der größte Einzelposten auf den EEE.
Warum der EEE zwischen Häusern unterschiedlich ausfällt, ist eine der häufigsten Fragen von Angehörigen — und eine, auf die eine gute Antwort Vertrauen schafft. Die Gründe liegen in der Personalausstattung, in der Tarifbindung, in der baulichen Struktur und in den regional verhandelten Vergütungen. Ein niedriger EEE ist deshalb nicht automatisch ein Vorteil: Er kann auf eine schlankere Personaldecke hindeuten. Ein höherer EEE kann für mehr Fachkräfte pro Bewohner stehen. Diesen Zusammenhang offen zu erklären, ist ein starkes Argument — stärker jedenfalls als ein Preis ohne Kontext.
Wichtig ist außerdem der Hinweis auf den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI: Er reduziert ausschließlich den EEE und steigt mit der Aufenthaltsdauer. Auf einer Website sollte der EEE deshalb nie isoliert als Zahl stehen, sondern immer im Zusammenhang mit dem Zuschlag und den übrigen Kostenbausteinen — genau das leistet ein Eigenanteil-Rechner, der Pflegegrad und Zimmerart abfragt und daraus einen realistischen Monatsbetrag ableitet.
Synonyme
Weitere Glossar-Begriffe
- Pflegegrad
- Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
- Vollstationäre Pflege
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Tagespflege
- Pflegeberatung und Pflegestützpunkt
- Pflegesatz
- Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten
- Ausbildungsumlage
- Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI
- Hilfe zur Pflege
- Angehörigen-Entlastungsgesetz und Elternunterhalt
- Heimvertrag
- Wohnteilhabegesetz (WTG) und Heimaufsicht
- Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
- Freiheitsentziehende Maßnahmen
- Qualitätsprüfung und Qualitätsindikatoren
- Expertenstandards in der Pflege
- Bezugspflege
- Zusätzliche Betreuung und soziale Betreuung
- Gerontopsychiatrische Pflege und Demenzbegleitung
- Palliative Care und Sterbebegleitung
- Behandlungspflege
- Fachkraftquote und Personalbemessung