Pflegesatz

Der Pflegesatz ist das mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern vereinbarte Entgelt für die pflegerische Versorgung — je Bewohnerin oder Bewohner und Tag. Aus ihm speisen sich sowohl die Leistung der Pflegekasse als auch der Eigenanteil.

Der Pflegesatz nach § 84 SGB XI ist der Preis, den eine Einrichtung für die pflegerische Versorgung eines Menschen pro Tag berechnen darf. Er wird nicht frei festgelegt, sondern in Pflegesatzverhandlungen zwischen dem Träger der Einrichtung, den Pflegekassen und dem zuständigen Sozialhilfeträger vereinbart. Grundlage ist der voraussichtliche Aufwand: Personalkosten, Sachkosten, Qualifikationsstruktur, Auslastung.

Der Pflegesatz deckt die pflegebedingten Aufwendungen, die soziale Betreuung und die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege ab. Nicht enthalten sind Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten — diese werden gesondert vereinbart und gesondert in Rechnung gestellt. Diese Trennung ist gesetzlich vorgegeben und macht die Abrechnung transparenter, für Laien allerdings zunächst schwerer lesbar.

Seit 2022 gilt für die Zulassung eine wichtige Voraussetzung: Einrichtungen dürfen nur dann mit den Pflegekassen abrechnen, wenn sie ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder in Anlehnung an einen Tarifvertrag bezahlen. Diese Tarifbindung nach § 72 Abs. 3a SGB XI hat die Löhne in der Altenpflege spürbar angehoben — und in der Folge auch die Pflegesätze und damit die Eigenanteile. Wer heute erklären will, warum Heimkosten steigen, kommt an diesem Zusammenhang nicht vorbei: Der größte Kostenblock ist Personal, und Personal wird — politisch gewollt — besser bezahlt.

Für die Website ist der Pflegesatz vor allem als Hintergrundgröße relevant. Angehörige suchen selten nach dem Begriff, stoßen aber im Heimvertrag und in der monatlichen Rechnung darauf. Eine Glossarseite, die erklärt, wer den Pflegesatz mit wem verhandelt und warum eine Einrichtung ihn nicht einseitig festsetzen kann, entkräftet einen verbreiteten Verdacht — nämlich den, Heimbetreiber könnten Preise nach Belieben erhöhen.

Erhöhungen sind an Bedingungen geknüpft: Sie setzen eine neue Vereinbarung voraus und müssen den Bewohnerinnen und Bewohnern schriftlich mit Begründung und unter Einhaltung einer Frist angekündigt werden. Wer diesen Ablauf auf der Website beschreibt, nimmt Erhöhungsschreiben einen Teil ihres Schreckens.


Synonyme

PflegevergütungPflegesätzeTagessatz PflegeheimPflegesatzverhandlungPflegesatzvereinbarung§ 84 SGB XITarifbindung Pflege
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