Vollstationäre Pflege

Vollstationäre Pflege bedeutet, dass ein Mensch dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung lebt und dort rund um die Uhr gepflegt, betreut und versorgt wird. Sie kommt in Frage, wenn die Versorgung zu Hause auch mit ambulanter Unterstützung nicht mehr sicher möglich ist.

Vollstationäre Pflege ist die umfassendste Form der pflegerischen Versorgung. Die Bewohnerin oder der Bewohner zieht dauerhaft in die Einrichtung ein und erhält dort pflegerische Versorgung, medizinische Behandlungspflege, Betreuung, Unterkunft und Verpflegung aus einer Hand — an sieben Tagen in der Woche, auch nachts.

Rechtlich geregelt ist sie in § 43 SGB XI. Einen Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht ausreicht. Die Pflegekasse zahlt dann einen festen monatlichen Betrag direkt an die Einrichtung: 805 Euro bei Pflegegrad 2, 1.319 Euro bei Pflegegrad 3, 1.855 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.096 Euro bei Pflegegrad 5. Diese Beträge sind Pauschalen — sie richten sich nach dem Pflegegrad und nicht nach den tatsächlichen Kosten des Hauses.

Genau daraus ergibt sich der Eigenanteil. Die Gesamtkosten eines Heimplatzes liegen deutlich über den Kassenleistungen, und die Differenz tragen die Bewohnerinnen und Bewohner selbst. Sie setzt sich aus vier Bausteinen zusammen: dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für die Pflege, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten und der Ausbildungsumlage. In Berlin lag die durchschnittliche Eigenbeteiligung im Sommer 2026 bei rund 3.749 Euro monatlich vor Abzug des Leistungszuschlags; im ersten Aufenthaltsjahr reduziert sich die Belastung dadurch auf etwa 3.388 Euro.

Der Entschluss zum Umzug in eine Einrichtung fällt in den meisten Familien nicht am Reißbrett, sondern nach einem Auslöser — einem Sturz mit Krankenhausaufenthalt, einer Demenz, die nachts nicht mehr beherrschbar ist, oder der Erschöpfung der pflegenden Angehörigen. Häufig geht der Weg über eine Kurzzeitpflege, aus der heraus dann ein dauerhafter Platz gesucht wird.

Was vollstationäre Pflege leistet und was nicht, sollte offen benannt werden: Sie gibt Sicherheit rund um die Uhr, entlastet Angehörige spürbar von der Verantwortung für die tägliche Versorgung und bindet Ärzte, Therapeuten und Betreuung in einen Rahmen ein. Sie ersetzt aber nicht die Beziehung zur Familie. Die Rolle der Angehörigen verändert sich — von der Pflege hin zur Begleitung —, sie endet nicht.

Wichtig ist außerdem: Ein Heimplatz ist ein Vertragsverhältnis mit klaren Rechten. Der Heimvertrag unterliegt dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, die Einrichtung wird regelmäßig von der Heimaufsicht und dem Medizinischen Dienst geprüft, und Bewohnerinnen und Bewohner haben ein Mitwirkungsrecht über den Bewohnerbeirat.


Synonyme

Stationäre PflegeDauerpflegeHeimpflegePflegeheimAltenheimSeniorenheimAltenpflegeheimPflegeeinrichtung§ 43 SGB XI
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